Herzlich willkommen auf der Homepage des BHI.

Der Bundesverband Hausärztlicher Internisten - BHI - e. V. vertritt die berufs- und gesundheitpolitischen Interessen hausärztlich tätiger Internisten und Internistinnen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft weiterhin Internisten, neben der Allgemeinmedizin die hausärztliche Grundversorgung übernehmen. Der Verband ist offen für alle hausärztlich tätigen Kollegen die eine qualifizierte medizinische Tätigkeit mit und ohne Schwerpunkt pflegen. Lernen Sie uns und unsere Aktivitäten auf diesen Seiten kennen.

BHI-Newsletter September 2023

3,8% Steigerung, ein Abschluss der Unzufriedenheit auslöst!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schlichterspruch von 3,8 % Punktwertsteigerung wurde einstimmig angenommen. Angesichts der aktuellen Inflation, steigender Mieten und MFA Gehälter, empfinden viele Kolleginnen und Kollegen diesen Abschluss als eine Provokation, der Unverständnis hervorruft.

Ja, wir wissen, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen nicht beliebig ausgeweitet werden kann und auch jetzt wieder erhebliche Deckungslücken befürchtet werden. Aber ist es gerecht, dieses Defizit auf unserem Rücken auszutragen? Es müssen endlich strukturelle Reformen und andere Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden, damit der Beruf des Hausarztes attraktiv bleibt und sinnlose Leistungen aus dem EBM gestrichen werden.

Ich bin überzeugt, dass wir in Deutschland keinen eigentlichen Ärztemangel haben, sondern in allen Bereichen des Gesundheitswesens unsere ärztlichen Ressourcen verschwenden. Wenn wir nicht anfangen, uns wieder auf das wirklich Notwendige und medizinisch Sinnvolle zu konzentrieren und dafür dann auch leistungsgerecht bezahlt zu werden, wird das System zusammenbrechen. Für diese notwendige grundlegende Neuausrichtung sind in Zukunft Änderungen bei allen Beteiligten erforderlich. Auch die Patienten müssen wieder lernen, dass das solidarische Gesundheitssystem kein Selbstbedienungsladen ist.

Die Deutschen gehen pro Jahr rund zehnmal zum Arzt. Das ist europa- und weltweit einer der höchsten Werte. In der EU liegt der Schnitt bei gut fünf Besuchen pro Person und Jahr. Ein Grund liegt in dem Umstand, dass Patienten oft quartalsweise in die Praxis einbestellt werden, nur damit die Abrechnung mit der Krankenkasse ermöglicht wird. Der demographische Wandel schreitet mit großen Schritten voran. Immer weniger Beitragszahler müssen den steigenden Bedarf von immer mehr Leistungsempfängern finanzieren – sowohl in der Gesundheitsversorgung als auch in der Pflege. Gleichzeitig führen falsche oder unnötige Zuweisungen zu hohen Kosten für die Solidargemeinschaft.

Den meisten Kollegen im hausärztlichen Bereich geht es letztlich nicht um 3 - oder 6 % mehr. Es ist vielmehr das gesamte Vergütungssystem, das demotivierend wirkt und grundlegend neu ausgerichtet werden muss. Kürzlich erklärte ich meiner Famulantin, dass ich für den Infektpatienten, den wir nun zum dritten Mal behandelt hatten, insgesamt etwa 13- € erhalte. Das ist kein Pluspunkt, um ernsthaft zu überlegen, nach der fast 10-Jährigen Ausbildung, sich um einen KV Sitz zu bemühen. Um bei diesen Quartalspauschalen wirtschaftlich zu überleben, beschäftigen wir uns alle mit mehr oder weniger sinnvollen Leistungen wie Geri-Assesment, DMP-Bögen oder Check-ups bei 21-Jährigen. 

Die immer intensiver werdende Arbeit in den Praxen, die Bürokratie, die hohe Anspruchshaltung der Patienten sind ein großes Problem. Hausärzte sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Offensichtlich ist schnell vergessen worden, mit welch immensen Einsatz die Pandemie von uns mit bewältigt worden ist. Tatsächlich erleben die Praxen indessen im zweiten Jahr eine Einkommensminderung, Gehalts- und Mietsteigerungen müssen ohne entsprechenden Ausgleich durch die Krankenkassen bewältigt werden.

Trotz allem Unverständnis auf die GKV dürfen wir nicht vergessen, dass wir für Privatpatienten immer noch Rechnungen mit einer Gebührenordnung von 1996 erstellen. Daher fehlt hier seit nunmehr 27 Jahren eine Steigerung und ein Inflationsausgleich ist erst recht nicht in Sicht.

Deshalb ist es richtig, wenn wir unsere Anliegen immer lauter äußern, unter anderem auch durch Protestschließungen unserer Praxen. Ob der Brückentag am 2. Oktober dafür der richtige Zeitpunkt ist, bleibt abzuwarten und wird sich im Presseecho zeigen.

Ohne eine Rückkehr zu funktionierenden Steuerungsinstrumenten wird es nicht funktionieren!

 

Beste Grüße aus Berlin

Dr. Kai Schorn

Dr. Kai Schorn
Vorsitzender BHI

Gemeinsamer Brief des BDI und BHI bzgl. der Förderung der ambulanten Weiterbildung

Hausärztlich-internistische Weiterbildung fördern

Sehr geehrte Frau Dr. Rommel,
sehr geehrter Herr Dr. Schröter,

in vielen Regionen entwickelt sich der Hausärztemangel zu einem immer gravierenderen Problem. Gleichzeitig wird das vorhandene Lösungspotenzial nicht ausgeschöpft. Das sorgt bei vielen Kolleginnen und Kollegen für Ratlosigkeit und Frust.

Als BDI und BHI werben wir dafür, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten stärker einzubinden. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln.

Problemstellung

Die hausärztliche Versorgung wird gemäß § 73 Abs. 1a SGB V von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) sowie für Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt.

Ein zentrales Mittel zur mittel- und langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist die finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V. Aber obwohl bundesweit mehr als 27 Prozent der Hausärzte Fachärzte für Innere Medizin sind – Tendenz steigend – wird bislang nur die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefördert.

Nach Umsetzung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) können in vielen Kammer- bzw. KV-Bezirken hausärztlich tätige Internisten keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin mehr weiterbilden und diese Förderung in Anspruch nehmen. Das führt nicht nur zu einer Verknappung der Weiterbildungsstätten, sondern auch dazu, dass die zu fördernden Stellen nicht in vollem Umfang abgerufen werden: Von den bundesweit mindestens 7.500 Stellen wurden im Jahr 2021 insgesamt 5.005 in Vollzeitäquivalente gefördert (s. Evaluation der Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V, Bericht 2021).

Lösungsvorschläge

Aus diesem Grund haben der Deutsche Hausärzteverband und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) im Dezember 2022 auch die bessere Einbindung sowie die kompetenzbasierte Vergabe von Weiterbildungsbefugnissen im Fach Allgemeinmedizin (24 Monate) für hausärztlich tätige Internisten gefordert. Der BDI und BHI unterstützen diese Forderung ausdrücklich als einen sinnvollen Baustein – insbesondere, weil die Forderung den gemeinschaftlichen, fachgruppenübergreifenden Weg ins Zentrum stellt.

Die neue MWBO lässt darüber hinaus zu, dass ein substantieller Teil der internistischen Facharztweiterbildung (18 Monate) ebenfalls im ambulanten Bereich erfolgen kann – z.B. in hausärztlich-internistischen Praxen. Aus unserer Sicht liegt hierin großes Potenzial für den hausärztlichen Nachwuchs. Diese Möglichkeit kann mangels rechtlicher Gleichbehandlung von angehenden Fachärzten für Allgemeinmedizin und Internisten aber bislang nicht genutzt werden. Deswegen halten wir die Aufnahme von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) in die Förderung nach § 75a Abs. 1 SGB V für notwendig, angemessen und sinnvoll. Eine vertragliche Verpflichtung der Kolleginnen und Kollegen, im Anschluss an ihre Weiterbildung hausärztlich tätig zu werden, – analog zur Regelung in der Allgemeinmedizin – ist dabei selbstverständlich.

Darüber hinaus sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V verpflichtet, alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Aus unserer Sicht bietet der Strukturfonds bereits jetzt schon die Möglichkeit, auch die allgemein-internistische Facharztweiterbildung in hausärztlichen Praxen analog zur Allgemeinmedizin zu fördern. Daher begrüßen wir es, wenn eine solche Förderung im Rahmen des Strukturfonds oder im Rahmen anderer finanzieller Mittel möglich wäre. Aus unserer Sicht ist es lohnenswert, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag – inklusive einer von den Verbänden mitgetragenen Werbekampagne zur Förderung der hausärztlich-internistischen Weiterbildung – zu gestalten.

Wir sind fest davon überzeugt, dass es angesichts des zunehmenden Ärztemangels überfällig ist, alte ideologische Gräben zuzuschütten. Nur gleichberechtigte Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin können in Zukunft die anstehenden Aufgaben in der ambulanten Versorgung gemeinsam meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)
Dr. med. Kai Schorn (Vorsitzender)

 

BDI Position August 2021

Hausärztliche Versorgung
Internistinnen und Internisten als Schlüssel gegen den Hausärztemangel

Der Hausärztemangel ist in vielen Regionen in Deutschland, besonders im ländlichen Raum, bereits Realität. Politische Fördermaßnahmen auf Bundesund Länderebene haben bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt, weil gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung ungleich behandeln.

weiterlesen

BHI-Newsletter April 2021

Eine vom BHI zur Verfügung gestellte Patienteninformation zur freien Verwendung.

Teilen